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Der Investitionsbooster für Unternehmen!

Der Bundesrat hat dem Gesetz zum “Investitionsbooster” für Unternehmen einstimmig zugestimmt. Degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von bis zu 30 Prozent für Investitionen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 getätigt werden.

Die Wiedereinführung und Ausweitung der degressiven AfA dient der schnelleren Refinanzierung von Investitionen. Sie kommt allen Unternehmen gleichermaßen zugute und ist unkompliziert in der Umsetzung.

  • Sie reduzieren Ihre Steuerlast direkt im Investitionsjahr und steigern gleichzeitig Ihre Effizienz im Lager.
  • Sie können die erhöhten Abschreibung von bis zu 30% unkompliziert nutzen.
  • Die erhöhte Abschreibung ist für unser gesamtes Sortiment an Gabelstaplern, Lagertechnik-Geräten usw. anwendbar.
  • viele Geräte sind energieeffizient oder zudem rein elektrisch – ideal für die Inanspruchnahme weiterer Förderprogramme (z. B. CO₂-Förderung)

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Umsetzung: Suthues Marketing / Staplerexperte.de