Gesetzliche Pflicht
Für in Deutschland betriebene und eingesetzte Flurförderzeuge und Arbeitsbühnen ist der Betreiber gesetzlich dazu verpflichtet die Maschinen regelmäßig auf Sicherheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüften. Gabelstapler und Arbeitsbühnen müssen 1x im Jahr diese UVV-Prüfung erfolgreich abschließen um für ein weiteres Jahr ordnungsgemäß einsetzbar zu sein.
Auf der sicheren Seite
Als Josef Siegl GmbH sind wir dazu autorisiert, Gabelstapler und Arbeitsbühnen nach erfolgreicher Prüfung zu zertifizieren. Sie sind mit uns als Partner daher auf der absolut sicheren Seite. Die UVV-Prüfung kann sowohl bei Ihnen im Hause, als auch bei uns in Karlsfeld durchgeführt werden.
UVV-Prüfung in Verbindung mit Wartung
Auf Ihren Wunsch verbinden wir Ihre jährliche UVV-Prüfung mit einer klassischen Gerätewartung, sodass Sie nach dem Besuch einer unserer geschulten Außendiensttechniker einen (wieder) vollkommenen funktionsfähigen Gabelstapler oder eine Arbeitsbühne einsetzen können.
Unverbindliche Anfrage